Götz Schwope   

  Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeut 

Leistungsspektrum  

Jeder Patient kann seit 1999 direkt ohne Überweisungsschein mit der Chipkarte seiner Krankenkasse in meine Praxis kommen. Eltern, die ein Kind anmelden möchten, bringen bitte die Chipkarte des zu behandelnden Kindes mit. Alle Leistungen die Sie bei mir in Anspruch nehmen sind Kassenleistungen. Private Krankenkassen verfahren ebenso, abhängig von Ihrem Tarif. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer privaten Krankenkasse nach den entsprechenden Unterlagen. Alle Antragsunterlagen von den gesetzlichen Krankenkassen erhalten Sie in meiner Praxis. 

Arten der Behandlung:  

- Psychotherapeutische Sprechstunde max 5 Std,/ 50 Mi. verpflichtend vor einer psychotherapeutischen Behandlung

- Psychotherapeutische Akutbehandlung 12 Std./ 50 Mi.

- Probatorische Gespräche: 5 Std./ 50 Mi. mind. 2 Std./ 50 Mi. verpflichtend vor Antragstellung 

- Kurzzeittherapie 1+2

je 12 Stunden/ 50 Min., bei Kindern/ Jgdl. zusätzlich 

je   3 Std. für begleitende Elternberatung/ Beratung relevanter Bezugspersonen  

- Langzeittherapie:

Bei Kindern: Bis zu 150 Std. (50 Min.) und  

bis zu 37 Std. (50 Min.) für begleitende Elterngespräche

Bei Jugendlichen: Bis zu 180 Std. (50 Min.) Wenn gewünscht und indiziert mit bis zu 42 Std. (50 Min.) für begleitende Elterngespräche.

- Rezidivphrophylaxe im Anschluss an die Behandlung nach Vereinbarung  

- Psychotherapeutische Gespräche:

Diese finden 10-minütig statt und können bis zu 15 Mal im Quartal in Anspruch genommen werden.